Vollkaskoversicherung

Die Kosten einer Vollkaskoversicherung sind abhängig vom Fahrzeugtyp, den Nutzungsgewohnheiten sowie der Fahrpraxis des Fahrers. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten individuelle Rabatte an – zum Beispiel bei einer Fahrleistung von unter 12.000 km/Jahr oder einer Unterstellmöglichkeit für das Fahrzeug. Bei falschen Angaben droht hier allerdings Nachzahlungspflicht.

Um eine möglichst hohe Beitragsgerechtigkeit zu gewährleisten, gibt es das so genannte Schadenfreiheits-Rabbat-System. Darin sind die Tarifsätze für eine Vollkaskoversicherung geregelt. Wer seinen Führerschein noch nicht länger als drei Jahre besitzt, wird in der Regel in die Schadensfreiheitsklasse (SF) Null eingestuft und muss somit mehr bezahlen, als ein routinierter Fahrer. Ebenfalls bedeutet die Erstanmeldung eines eigenen Fahrzeugs die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse Null.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten jungen Menschen dennoch die Möglichkeit, ohne dreijährigen Führerscheinbesitz in die Schadensfreiheitsklasse 1 oder 2 einzusteigen – zum Beispiel wenn deren Eltern beim selben Versicherer ein Fahrzeug versichert haben, das mindestens mit SF 1 oder 2 eingestuft ist. Es lohnt sich immer, die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, bevor man eine Vollkaskoversicherung abschließt.

Verursacht der Versicherte Fahrer einen Unfall und lässt die Kosten des Schadens durch die Versicherung begleichen, erfolgt eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Um wie viele Prozentpunkte sich die Versicherungsprämie erhöht, hängt von den Kosten des Unfalls und den Konditionen der jeweiligen Vollkaskoversicherung ab.

 

Gut zu wissen

Bei kleineren Haftpflicht- oder Kaskoschäden ist es meist besser, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – so vermeidet man eine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse. Informieren Sie sich nach der Schätzung des Unfallschadens durch einen Fachmann bei Ihrer Versicherung.

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